Die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten mit Sitz in Celle wurde im Jahr 2004 durch einen einstimmigen Gesetzesbeschluss des Niedersächsischen Landtags als Stiftung öffentlichen Rechts begründet.
Das Wirken der Stiftung dient dazu, der Opfer des Nationalsozialismus würdig zu gedenken und eine nachhaltige Beschäftigung mit ihren Lebensgeschichten zu ermöglichen; die Orte der nationalsozialistischen Verfolgung sowie die Erinnerungen und Zeugnisse der Verfolgten dauerhaft zu bewahren, zu dokumentieren, zu erforschen und zugänglich zu machen; das Wissen über den Nationalsozialismus, seine Ursachen und Folgen zu mehren und zu vermitteln; die historisch-politische Bildung zum Nationalsozialismus und zu seinen Verbrechen zu fördern und zur Reflexion auf die Gegenwart anzuregen.
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